Winterdienst Ferienwohnung: Traum-Ferienhaus oder Ferienwohnung werden im Flachland selten gekauft, wenn Schnee liegt. Oder selbst wenn, wird oft mit keiner Silbe an die Räumpflicht der Eigentümer gedacht. Spätestens im Winter stellt sich jedoch die Frage: Wer kümmert sich um die Schneeräumung und Streupflicht bei eurem Feriendomizil? Diese Verantwortung liegt grundsätzlich bei euch als Immobilienbesitzer. Doch keine Sorge, ich erkläre euch, wie ihr diese Herausforderung meistern könnt!
Wann und wie muss der Winterdienst erledigt werden?
Normalerweise ist zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen und von 8 bis 20 Uhr an Feiertagen Schneeräumung und Streuen erforderlich. Aber Achtung: Es gibt regionale Unterschiede! Informiert euch daher immer bei eurer Gemeinde über die genauen Vorschriften.
Was, wenn ihr nicht vor Ort seid?
Falls ihr nicht ständig in der Nähe eurer Ferienimmobilie seid, ist es ratsam, eine vertrauenswürdige Person oder einen Dienstleister vor Ort mit dem Winterdienst zu beauftragen. Denkt daran, alles vertraglich festzuhalten, um im Falle von Haftungsfragen abgesichert zu sein.
Winterdienst in Wintersportgebieten
Besonders in Wintersportgebieten ist ein zuverlässiger Winterdienst essentiell. Gäste, die über Weihnachten oder Silvester eure Ferienwohnung buchen, erwarten problemlosen Zugang zur Unterkunft.
FAQ: Winterdienst Ferienwohnung
Als Eigentümer der Ferienimmobilie seid ihr grundsätzlich für den Winterdienst zuständig.
In der Regel zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen und 8 bis 20 Uhr an Feiertagen, aber prüft die lokalen Vorschriften.
Beauftragt eine vertrauenswürdige Person oder einen Dienstleister vor Ort und regelt alles in einem Vertrag.
Ja, oft ist dies Teil eurer Verpflichtung. Klärt dies mit eurer Gemeinde.
Stellt sicher, dass Zugänge zu Garagen, Parkplätzen und Müllplätzen immer geräumt sind.
Ich hoffe, diese Tipps helfen euch dabei, eure Ferienunterkunft im Winter bestens vorzubereiten und euren Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu garantieren.