Gäste-Bewertungen kaufen? – Gute und sehr gute Gastbewertungen helfen uns Vermietern bei der Ferienunterkunfts-Vermietung. Kein Wunder, dass so manch einer auf kuriose Ideen kommt und darüber nachdenkt. Ob die wirklich helfen, darum geht es in diesem Video.
Informationspflicht über Echtheit der Kundenbewertung.
Im Internet sind Bewertungen die Währung überhaupt. Ergo versucht jeder möglichst viele Bewertungen von zufriedenen Gästen zu bekommen. Und kommt dabei schnell auf, meiner Meinung nach, nicht ganz legale Ideen. Aber langsam der Reihe nach. Beginnen wir mit dem Erlaubten 😊
Und nicht vergessen: ich gebe hier keine Rechtsberatung, alles ist „nur“ meine ganz persönliche Meinung!
Wie komme ich legal an Bewertungen
Erlaubt ist, um Bewertung bitten.
Diese kann jeder Vermieter per Email erbitten. Natürlich geht das auch mündlich! Vorteil einer Email ist aber, dass man gleich den Link mitschicken kann. Damit würde die Hürde des Raussuchens umgangen. Denn nicht vergessen: auch eine Bewertung ist ein Zeitaufwand für den Gast.
Nachfrage per Email, was sollte beachtet werden?
Stichpunkt DSGVO. Die Gäste einfach für Werbezwecke anschreiben? Besser nicht. Dafür bedarf es einer Einwilligung der Gäste. Buchungsrelevante Anschreiben dürfen jedoch versendet werden. Aus diesem Grund ergänze ich meine Informationsschreiben zur Kautionserstattung mit der Bewertungsbitte.
Vorteil Onlinebuchung?
Wer über Online-Buchungsportalen vermietet, der kann sich freuen. Zum Beispiel von Booking oder Novasol werden die Gäste „automatisch“ mit der Bitte um eine Bewertung angeschrieben. Booking ist da wirklich ganz weit vorne mit dabei, mit extrem vielen nervigen Email-Nachfragen, die zumindest bei mir nicht gut ankommen. Merke: Zuviel ist auch nicht gut! Wenn man dann noch auf einen missgelaunten ehemaligen Gast trifft, dann wird es schnell unschön.
Darf ich meine Gäste für 5 Sterne Bewertungen belohnen?
Der Mensch reagiert bekanntermaßen sehr gut auf Belohnungen? Warum es also nicht über diesen Weg probieren und Bewertungen kaufen? Hier haben wir nun den Vorteil, dass Bewertungen keine neue Erscheinung sind und somit seitens der verschiedenen Anbieter schon so einiges ausprobiert wurde. Und sich vor einem Richter wiedergefunden haben. Die Mitbewerber passen oftmals sehr gut auf!
Das Urteil
Höchst richterlich wurde geurteilt, dass Bewertungen kaufen gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Das wurde bereits 2013 vom Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 10. September 2013, Az. 4 U 84/13 ) festgestellt.
Es sei denn (keine Regel ohne Ausnahme), man würde bei der jeweiligen Bewertung darauf hinweisen, dass die Bewertung vergütet wurde. Bei Amazon sehe ich übrigens nicht selten so gelabelte Bewertungen (sinngemäß „Produkt wurde zur Verfügung gestellt“).
Bewertungen kaufen heißt also …
… dass bei der Bewertung direkt ersichtlich sein müsste, dass diese gekauft wurde. Man muss also ausdrücklichst auf den dafür gewährten geldwerten Vorteil hinweisen.
Bei Amazon sieht das mit der Produkttestung ja immer noch ganz nett aus, bei unserer Kurzzeitvermietung kann ich mir das grad nicht so gut vorstellen.
Gast A hat nach dem Genuss von Kuchen & Kaffee auf unsere Kosten unsere Fewo bewertet.
Gast B hat für eine positive Bewertung mit 5 Sternen / Punkten im Durchschnitt einen 50 € Gutschein (für meine Fewo?) erhalten.
Vorsicht
Es gibt auch die Rechtsauffassung, dass allein die Aufforderung zu einer „bezahlten“ Bewertung rechtswidrig ist. Das würde dann heißen, dass die Produkttester auf Amazon das Produkt bekommen, ohne eine rechtliche Testverpflichtung. Wenn die Tester aber nur einmal bewerten, gibt es keine neuen Produkte zum Testen mehr. Dazu müsste es dann auch eine Erhebung geben … und das ist unter DSGVO-Gesichtspunkten bestimmt wieder sehr spannend.
Fazit
Bei vielen Sachen macht es sicherlich Sinn, Geld in die Hand zu nehmen, bei Bewertungen für unsere Ferienvermietung meiner Meinung nach nun wirklich nicht. Bewertungen kaufen solltest Du also nicht!
veröffentlicht 13.08.2022