Besuch in der Ferienwohnung erlaubt oder nicht?

Besuch in der Ferienwohnung

Ferienwohnung vermieten Tipps: Mach nicht diesen Fehler!

Besuch in der Ferienwohnung, wieviel Besuch darf in einer Ferienunterkunft empfangen werden? Ein Evergreen-Thema unter Vermietern und heute auch bei mir!
Ferienwohnungsvermieter aufgepasst! Bei mir geht’s um Themen rund um die Ferienvermietung.

Auch dieses Thema habe ich unterteilt in:
– Begrifflichkeiten
– Mietwohnungen vs Ferienwohnungen
– Besuch in der Ferienunterkunft
– Besuch über Nacht
– Meine Empfehlung für die Gäste
– Mein Fehler als Vermieter
– Meine Empfehlung für die Vermieter von Ferienwohnungen
Und auch wie immer: Keine Rechtsberatung, alles „nur“ meine Meinung zum Thema, alles meine Erfahrung als Vermieter von Ferienwohnungen.

Google sagt:

Besuch ist auch in der Ferienwohnung erlaubt.

Nach dem Mietrecht ist laut Google der Mieter berechtigt, Besuche zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl zu empfangen. Sofern damit keinerlei Störungen des Hausfriedens oder die vertragswidrige Benutzung der Wohnung einhergeht.

Besuch in der Fewo - was sagt Google dazu

Mietwohnungen vs Ferienwohnungen

Besuch in der Mietwohnung? Klar geht das!

Wie viel Besuch darf ein Mieter empfangen?

Deinem Vermieter geht es nix an, wie oft Du Gäste empfängst, egal wann und wie viele. Im privaten Rahmen natürlich, ohne das andere gestört werden.

Natürlich sind Sauberkeit und Sicherheit  der Mietwohnung und des Hauses dafür Voraussetzung. Lärm, Verunreinigung und Zerstörung müssen Nachbarn und Vermieter nicht dulden.

Wie viel Besuch in der Ferienwohnung?

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern sieht die Lage anders aus.

Wie gesagt, die oben beschriebenen Regeln gelten für eine Mietwohnung. Für ein Ferienhaus, eine Ferienunterkunft gelten wirklich andere Regeln.

Hier wird eine klare Linie zwischen Bewohnern und Besuchern gezogen. Zum Beispiel weil die Ferienobjekte nur für eine bestimmte Personenzahl, also Zahl von Gästen eingerichtet ist. Daraus leiten sich in der Regel (Stichwort Kalkulation der Kosten) die Nebenkosten ab.

Besuch in der Ferienwohnung

Wenige Vermieter werden etwas sagen, wenn ein Gast in der Ferienwohnung empfangen wird. Im Rahmen natürlich. Inwieweit es von Vermietern der Ferienunterkunft zu dulden ist, dass seitens der Besucher Pool und Garten mit genutzt werden – darüber entsteht regelmäßig Streit. Mit einer Regelung bereits bei der Buchung, in der Hausordnung, den Hausregeln oder den AGB lässt sich hier vielen vorbeugen.

Besuch in der Fewo - was gilt es zu beachten?

Besuch über Nacht

Hier ist es nun völlig egal, wie viele zusätzliche Gäste übernachten.
Für wie viele Gäste das Ferienobjekt gebucht ist, kann in der Regel der Anfrage und dem Angebot entnommen werden. Wenn das Angebot angenommen wird, dann ist das die beiderseits verbindliche Vertragsgrundlage.

Bereits bei einem (!) Besuch über Nacht wird diese gebrochen.

Hierbei kann es völlig unerheblich sein, ob in der Unterkunft sowie so noch ein Bett frei war. In dem Fall empfiehlt sich der Blick in dem Buchungsvertrag. Auch wenn Privatvermieter nicht verpflichtet sind Buchungsverträge auszustellen, eine Quittung tuts hier in Deutschland auch, ist dies ein Grund mehr es eben doch zu machen.

Völlig außer Frage ist jedoch, wenn zusätzliche Schlafplätze geschaffen werden. Oder gleich zwei in einem Bett schlafen. Bei Anfragen wird mir das für Kinder sehr gern vorgeschlagen …

Unangemeldete Übernachtungsgäste können quasi sofort rausgeworfen und der Mietvertrag beendet werden.

Fertig.

Besuch in der Ferienwohnung - ist übernachten erlaubt?

Meine Empfehlung für die Gäste

Rechtzeitig und ehrlich nachfragen, ob Besuch in der Ferienwohnung erlaubt ist oder ob es etwas zu beachten gibt.

Mein Fehler

Ich bin von der Routine abgewichen und bereue es grad so sehr …
Was genau passiert ist, dass erfährst Du im Video.

Mein Fehler!

Meine Empfehlung für die Vermieter

Wie immer gilt, klare Verhältnisse schaffen bzw. behalten und am besten alles, wirklich alles, schriftlich
– Buchungsvertrag (Mietvertrag für Kurzzeitvermietung)
– AGB
– Hausordnung
– abweichende Vereinbarungen und Bestimmungen
– Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen, zum Beispiel über Besuch in der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus, ebenfalls schriftlich bereits bei der Buchung festhalten.

Du möchtest mehr über das Vermietungsbusiness wissen, dann habe ich  hier ein Tutorial für die Gastkommunikation für Dich.

Begleitung und Schulung für Neulinge in der Ferienimmobilienvermietung

Als Spezialistin in der Ferienimmobilienstrategie widme ich mich der Beratung und Schulung von Neueinsteigern im Bereich der Ferienvermietung.

Der Weg in die Vermietung von Ferienunterkünften ist komplex und verlangt ein tiefes Verständnis sowohl des Immobilienmarktes als auch der Gastfreundschaft.

Mein Service zielt darauf ab, Dir in jedem Schritt dieses Prozesses beratend zur Seite zu stehen. Von der Identifizierung der idealen Immobilie über die Entwicklung effizienter Marketingstrategien bis hin zur Feinabstimmung Deiner Betriebsführung – mein Ansatz ist es, Dir das notwendige Rüstzeug für einen gelungenen Start in dieses Geschäftsfeld zu vermitteln.

Durch maßgeschneiderte Beratung und strategische Planung unterstütze ich Dich dabei, typische Anfängerfallen zu umgehen und Deine Ferienvermietung auf ein festes Fundament zu stellen. Mit meiner Expertise entfaltest Du das Potenzial Deiner Ferienimmobilie voll und erlebst einen nahtlosen Einstieg in das Vermietungsgeschäft.

1 Kommentar zu „Besuch in der Ferienwohnung erlaubt oder nicht?“

  1. Ich möchte mir gerne ein Ferienappartement buchen. Allerdings denke ich, dass ich sicher auch Übernachtungsgäste haben werde. Daher ist es gut zu wissen, dass ich diese theoretisch anmelden müsste.

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