Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?

Umsatz- oder Mehrwertsteuer? Was ist richtig?

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer? Was ist in der Kurzzeitvermietung richtig und was ist die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer einfach erklärt?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf bzw. den Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben wird.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MwSt.)?

Kurz gesagt: Es gibt keinen für Unternehmer relevanten Unterschied.
Der Sprachgebrauch in Deutschland lautet übrigens korrekt:
Umsatzsteuer, es gibt kein Mehrwertsteuergesetz. Die sogenannte Mehrwertsteuer ist in Deutschland also nur umgangsspachlicher Begriff.

Bei den meisten anderen europäischen Ländern Mehrwertsteuer, weil es auf den Mehrwertsteuerrichtlinien basiert (VAT, TAV).

Wie hoch ist der Steuersatz in Deutschland?

Der Regelsteuersatz ist in § 12 UStG geregelt und beträgt seit dem 1.1.2007 nunmehr 19 Prozent. Er wird berechnet auf den Netto-Rechnungsbetrag. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt 7 Prozent.

Was bedeutet das Alles für die Kurzzeitvermietung

Bei einer Ferienwohnung, einem Ferienhaus mit unter 22.000 EUR Jahresumsatz (ob mit oder ohne Kaution) hat man die Wahl, optiert man zur Umsatzsteuer: ja oder nein (Stand 2024).

Wenn ja, ist man für 5 Jahre an diese Option gebunden, erst danach könnte man wieder zurückkehren, ein Widerruf der Option dagegen ist nicht so einfach. GGf müssen ausgestellte Rechnungen zB geändert werden. Diesen Punkt muss man also wohl überlegen und ggf. einen Fachmann befragen.

Vorteil bei der Optierung zur Umsatzsteuer:

  • von den gekauften Leistungen kann die Umsatzsteuer „vom Staat“ wiedergeholt werden.

Nachteil 1:

  • von Deinen gesamten Einnahmen musst Du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen

Nachteil 2:

  • die Umsatzsteueranmeldung muss regelmäßig abgegeben werden (mtl, ¼ jährlich)

Was heißt nun „Umsatzsteuer“ in der Praxis?

Option dafür:

  • Du kaufst etwas, bei dem die Umsatzsteuer in Höhe von 19% extra ausgewiesen ist für 1.160 EUR. Dann kannst Du in der Umsatzsteueranmeldung 185,21 EUR angeben, die Du vom Finanzamt wiederbekommst. Toll, Geld gespart 😊
  • Von Deinen Einnahmen wiederum musst Du die eingenommen Umsatzsteuer aber auch angeben und ans Finanzamt abführen, in der Vermietung sind das in 2024 7%. Bei einem Umsatz von 1.160 EUR wären das 104,10 EUR.

Klasse, durch die Umsatzoptierung hast Du als 104,66 EUR gespart.

Wenn Du ständig höhere Ausgaben als Einnahmen haben würdest, dann würde sich das Modell also richtig lohnen. Würde? Ja, würde.
Wenn Du Deine Kurzzeitvermietung so betreibst steht das Finanzamt eh ganz fix auf der Matte und stuft die Wohnung als Liebhaberei ein. Und das wollen wir ja nicht …

Also sind die jährlichen Einnahmen höher als die Ausgaben.

Einnahme 21.500 EUR (davon 7%)  = 1.406,54 EUR
Kosten 5.000 EUR (davon 19%) = 798,32 EUR
Differenz zu unseren Lasten 608,22 EUR

Handwerkerrechnungen werden gern als Beispiel für die Kostenersparnis herangezogen – aber, auch hier hast Du am Ende eine Gewinnabsicht. Also unterm Strich mehr Einnahmen als Ausgaben

Und – die 7% sind nicht als „von Gott gegeben“ anzusehen, ein Rückfall auf den normalen Steuersatz von 19% ist immer möglich. Mittlerweile freue ich  mich über jedes einzelne Jahr ohne Anpassung an die 19%.

Hier eine Berechnung mit 19%:

Einnahme 21.500 EUR (davon 19%)  = 3.432,77 EUR
Kosten 5.000 EUR (davon 19%) = 798,32 EUR
Differenz zu unseren Lasten 2.634,45 EUR  (Krass, oder?)

Jeder Käufer, Häuslebauer sollte also ganz genau überlegen, ob er das will!
Und am Ende, wenn Du die Wohnung oder das Haus verkaufst – muss der gesamte Preis umsatzsteuerlich berücksichtigt werden …

Du fragst Dich, ob ich zur Umsatzsteuer optiert habe?

Mit meinen Ferienimmobilien hatte ich bei dieser Steuer keine Wahlmöglichkeit, egal ob wir sie Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer nennen. Ich bin Alleinunternehmer und meine Ferienwohnungen gehören zum Betriebsvermögen. Leider … Warum leider, das wäre allerdings schon wieder eine neuer Beitrag.

Jedenfalls liegen meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit jährlich über 22.000 EUR und damit lässt mir der deutsche Staat keine Wahl. Ich muss die Umsatzsteuer abführen.

Wenn Du gern von meinem Wissen als Fewostrategin, dass ich in den letzten fast 20 Jahren erworben habe, profitieren möchtest, dann schau Dir gern meine entsprechenden Weiterbildungsangebote an.

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