Schreckgespenst DSGVO

Schreckgespenst DSGVO

In Deutschland machen uns die Auswirkungen der DSGVO doch schon bald kirre, oder? Gefühlt wird außerhalb der Landesgrenzen der BRD ja schon fast kopfschüttelnd und mitleidig lächelnd reagiert, wenn auf Grund der DSGVO nach Hilfe gesucht wird! Und weil das ganze Thema doch sehr vielschichtig ist, möchte ich gleich darauf hinweisen, dass meine Beiträge keine Rechtsberatung sind. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann ich nicht erteilen. Ich gebe hier meine persönliche Meinung wieder. Und nachdem das geklärt ist, stürzen wir uns auf die wichtigsten Fragen:

Darf ich Weihnachtspost, Geburtstagskarten oder besondere Angebote an meine Gäste schicken?

Ja, aber nur mit der guten alten Briefpost! Also fallen dafür auch Porto-und Druckkosten an. Wenig zeitgemäß, oder? Genau das willst Du wahrscheinlich auch nicht! Bestimmt hast Du an Emails gedacht, nicht wahr?! Und genau diesen Weg kannst Du nur auf Grund des abgeschlossenen Vermietungsvertrages für solche „Post“ nicht nehmen. Auch wenn er noch so schön, zeitgemäß und einfach ist. Doch für diesen Kommunikationsweg benötigst Du das ganz konkrete Einverständnis eines jeden Empfängers. Dies kannst Du Dir z. B. bei der Anreise von jedem Gast persönlich unterschreiben lassen oder über Deine Webseite per „Double-Opt-In“ einholen. Meine Wahl ist tatsächlich auf die digitale Variante gefallen und dafür nutze ich den Anbieter „Active Campaign“. Dazu folgt hier in Kürze extra ein Beitrag.

Muss meine Webseite von einem Rechtsanwalt überprüft werden?

Leider wird durch die in den Ländern der EU so unterschiedliche Handhabung der DSGVO viel Verunsicherung verursacht. Und es werden auch gern Angstszenarien aufgebaut und die Unwissenheit doch allzu gerne als Gelddruckmaschine ausgenutzt. Nicht nur bei diesem Thema habe ich übrigens diesen Eindruck. Also habe ich mir angewöhnt, offizielle Berichterstattungen genau zu lesen und mich auf verschiedenen Kanälen zu informieren. Aktuell (07.10.19) gehe ich davon aus, dass jeder Webseiten-Betreiber in Deutschland ein Impressum und eine Datenschutzerklärung haben muss. Diese kann man sich durchaus auch kostenfrei z. B. bei E-Recht24 „holen“. Und wenn es etwas mehr sein soll, dann gibt’s dafür z. B. diese Möglichkeit*.

Die Rectslage der DSGVO

DSGVO und FotoRechte

Fotorechte gibt es nicht erst seit gestern und natürlich werden auch diese wiederum von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Eines dürfte aber überall gleich sein, fremde Fotos ohne Nutzungsrechte zu verwenden ist nicht nur gefühlt ein NoGo. Nein, dass kann durchaus teuer werden. Also, unterscheide bitte prinzipiell zwischen privat und geschäftlich genutzten Fotos. Bei geschäftlich genutzten Fotos ist Aufmerksamkeit gefragt, damit Du gesetzkonform agierst. Wenn Du hier Nutzungsrechte kaufst, dann dokumentiere es! Und bitte vergiss nicht festzuhalten, ob die Nutzungsrechte für eine einmalige Verwendung oder dauerhaft überlassen werden.

AV-Verträge = AuftragsdatenverarbeitungsVerträge

Ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag muss abgeschlossen werden, sobald personenbezogene Daten erhoben und verarbietet werden, Diese gehören unbedingt in Deinen „DSGVO-Ordner“ und zwar von allen Anbietern, bei denen Du Kundendaten „hast“. Demzufolge habe ich mir Anbieter rausgesucht, bei denen ich ohne großen Aufwand solch einen Vertrag abschließen kann: z. B. 1&1, ActiveCampaign, E-recht24.

DSGVO-Umsetzung

Hier habe ich mich an einer Frageliste entlang gehangelt und entsprechend schriftlich dokumentiert. Ohne Garantie auf Vollständigkeit! Du weißt ja schon, dass ich keine Rechtsberatung geben kann und will!

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragen: Nein, also erledigt! 

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: angelegt in Tabellenform. Welche Daten werden wann, wie, warum erhoben. Und nicht die eigenen Daten vergessen: erledigt! 

Risikobeurteilung und Datenschutz-Folgenabschätzung: erledigt! 

Technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO für Verantwortliche: erledigt! 

Verpflichtungserklärung nach §5 des Bundesdatenschutzgesetztes zur Wahrung des Datengeheimnisses: erledigt! 

Graphische Darstellung der Struktur: erledigt! 

Der EuGH passt die Gesetze zur DSGVO ständig an.

DSGVO-Ordner

In diesen habe ich die bereits beschriebenen Unterlagen von Punkt 4 und 5 geheftet: fertig!

Die DSGVO ist kein Grund den Kopf in den Sand zu stecken. Information ist hier das Zauberwort. Viele öffentliche Einrichtungen (IHK, HWK und auch Länder) geben hier kostenfrei Hilfestellungen. Nutze sie! Und bleib am Ball! In unserer heutigen sehr schnelllebigen Zeit, ändern sich manche Sachen „über Nacht“ und möchten dann möglichst auch sofort umgesetzt werden. Falls es Dich tröstet: Wir alle müssen uns gesetzeskonform verhalten!

Du Brauchst Hilfe für Deine Webseite?

Für den Fall, Dass bei Dir die Zeit einfach fehlt, es schnell gehen muss oder Du mit der Technik grundsätzlich auf dem Kriegsfuß stehst, kann ich Dich gerne unterstützen. Da ich neben diesem Blog und der Fewovermietung auch noch eine Werbefirma betreibe, wärst Du bei mir in richtig guten Händen und Du hast alles aus einer Hand. Besser geht es nicht. 😉

Und zum Schluss noch einmal mein Hinweis: mein Artikel ist keine Rechtsberatung und ist aus meiner persönlichen Sicht Wohnsitz „BRD“ geschrieben.

Für den Fall, dass Du noch mehr Hilfe brauchst, helfen Dir die Experten bei E-Recht24*.

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