Fundsache, was passiert mit in der Ferienwohnung vergessenen Sachen?

Fundsache, wer haftet für vergessene Gegenstände vom Gast

Fundsache! Bestimmt hast Du das auch schon erlebt. Der Gast ist weg und hat „irgendwas“ vergessen einzupacken. Wie verhältst Du Dich als Vermieter jetzt richtig?

Informationspflicht durch den Finder?

Nö, ganz eindeutig nicht.
Überhaupt wird in der Branche gelehrt, dass man dem Gast nicht hinterherzurufen habe. Wer könne denn sagen, ob da wirklich offiziell liierte Leutchens zu Gast waren. Oder „nur“ eine Urlaubsbekanntschaft. Richtig, oft weiß man es einfach nicht mit Sicherheit.

Wie lange muss man eine Fundsache im Hotel aufbewahrt werden?

Laut Google wird Vergessenes  ein Jahr lang vom Hotel aufbewahrt. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieses Zeitraums, bekommt er das Liegengelassene wieder.

Hier irrt Google

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der städtischen Fundbüros beträgt nach § 973 BGB sechs Monate. Als Finder kannst du deine Fundsache nach sechs Monaten gesetzlicher Aufbewahrungsfrist behalten. Und für uns gilt die gleiche Frist wie bei Fundsachen.

Merke: Also Aufbewahrungspflicht von 6 Monaten und keine Informationspflicht.

Wer bezahlt den Versand der Fundsache?

Laut dem Gesetzgeber wird die Rücksendung von Lost-&-Found-Objekten vom rechtmäßigen Eigentümer bezahlt. Das ist auch aus versicherungstechnischer Sicht übrigens nicht die schlechteste Idee.

Bedenke jedoch ...

Alles ist klar geregelt … und dann wird das Kuscheltier oder die Lieblingskuscheldecke vergessen. Oder andere Sachen mit emotionalem Wert. Letztes Jahr war es bei uns zum Beispiel ein Lavendelsäckchen, ein Geschenk der Enkel. Die den Verlust wahrscheinlich nicht verstanden hätten. Also war ich nur froh, dass wir das gute Stück bei uns gefunden haben.

Und dann gibt’s da noch die undankbaren Fundsache Situationen

Leider haben wir auch schon erlebt, dass fehlende Sachen bei uns unauffindbar waren. Selbst wenn der Gast felsenfest davon überzeugt ist, dieses wichtige Ding bei uns vergessen zu haben, was wir nicht finden können wir auch nicht nachsenden … das ist eine sehr undankbare Situation. Wir konnten keine Abhilfe schaffen und der Gast behält uns in schlechter Erinnerung.

Ferienwohnung plus Thema Fundsache = Tipps als Video

Du hörst und schaust lieber zu, dann lade ich Dich herzlich in meinen youtube-Kanal ein.

Fazit zur Fundsache

Wir haben, meiner Meinung nach, eine 6 monatige Aufbewahrungsfrist + keine Informationspflicht + Eigentümer muss das Porto bezahlen + nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gehört die Fundsache Dir.

Wie immer möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Artikel meiner Meinung entspricht. Ich geben keine Rechtsberatung, das darf ich nicht und möchte ich auch nicht.

Wenn Du etwas besonders wertvolles findest, überlege gut, wie Du damit weiter umgehst. Alte Socken, Ladekabel stehen natürlich in keinem Fundverhältnis zu einem Geldkoffer oder gar wertvollen Schmuck.

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